Vertragsgegenstand sind die Dienstleistungen der Hufbearbeitung, Hufkurse, Coaching beim Pferdetraining sowie Seminare. Vor Vertragsbeginn hat der/die Pferdebesitzer:in die Möglichkeit, sich umfassend über die Leistungen von „HufHarmonie“ (Inhaberin: Sabrina Schubert) zu informieren. Der Vertrag wird zwischen „HufHarmonie“ und der/dem aufsuchenden Pferde- oder Eselbesitzer:in geschlossen und ist ein Dienstleistungsvertrag.
I. Auftrag und Leistung
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag wird mündlich, telefonisch oder schriftlich (z.B. per E-Mail, SMS, WhatsApp, soziale Medien) vereinbart und ist bindend.
2. Beauftragung
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, die vereinbarten Leistungen (Hufpflege, Hufcoaching, Unterricht, Seminare) an einem in seinem Eigentum stehenden Pferd auszuführen.
Vertragsgegenstand
3. Qualität der Dienstleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und dabei die natürlichen Bedürfnisse des Pferdes zu berücksichtigen.
4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Hufbearbeitung zum vereinbarten Zeitpunkt ohne Verzögerung und unter normalen Umständen durchgeführt werden kann. Ein Mehraufwand aufgrund eines wehrhaften Pferdes, vernachlässigter Hufe oder unvorhergesehener Arbeitsunterbrechungen wird gemäß Punkt IV.1 abgerechnet.
5. Sicherheitsbedenken
Sollte der Auftrag aus Sicherheitsgründen als nicht erfüllbar eingestuft werden, sind Anfahrt und mindestens eine Barhufpflege pro Pferd vom Auftraggeber als Aufwandsentschädigung zu vergüten. Beispiele sind nicht mitgeteilte Hufsituationen, Wehrhaftigkeit des Tieres oder unzumutbare Arbeitsbedingungen (z.B. Licht, Untergrund, Größe, Witterung).
6. Unfall während der Leistungserbringung
Bei Unfällen während der Leistungserbringung haftet der Eigentümer des verursachenden Tieres gemäß § 833 BGB. Der Schaden umfasst sowohl private Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen des Hufbearbeiters als auch Schadensersatz- und Verdienstausfallforderungen des Auftragnehmers. Es wird empfohlen, dass der Eigentümer über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt, die für solche Schäden aufkommt.
II. Ort und Zeitpunkt
1. Leistungsort und -zeitpunkt
Auftraggeber und Auftragnehmer erbringen die Leistungen an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt. Wird dieser geändert, muss dies frühzeitig gemeldet und bestätigt werden.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte geschäftsfähige Person anwesend ist. Ausnahmen können vereinbart werden.
3. Terminabsage und -verschiebung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen vereinbarten Termin mindestens 48 Stunden im Voraus für Hufpflege oder Unterricht und 4 Wochen im Voraus für Seminare abzusagen oder zu verschieben. Erfolgt die Absage/Verschiebung für eine Hufpflege oder Unterricht weniger als 48 Stunden vor dem Termin, behalten wir uns das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu verlangen. Bei Absage/Verschiebung eines Seminars bis zu zwei Wochen vor Termin, werden 50% des vereinbarten Honorars berechnet. Wird die Teilnahme am Seminar später abgesagt, wird der gesamte Preis berechnet, da es kaum möglich sein wird diesen Platz wieder zu füllen.
1. Abnahme der Leistungen bei der Hufpflege
Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer oder eine von ihm beauftragte geschäftsfähige Person.
Ist der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte geschäftsfähige Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht anwesend oder verhindert, gilt die Abnahme als gegeben.
IV. Preise und Zahlung
1. Preise
Es gelten die zurzeit gültigen Preise auf unserer Homepage. Eventuelle Vergünstigungen oder Rabatte haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die erbrachte Leistung kann aufgrund von Mehraufwand von den zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Preisen abweichen. Dies kann auch an höheren Materialkosten liegen.
2. Preisänderung
Bei nicht vermeidbaren Erhöhungen der Selbstkosten behalten wir uns vor, den Preis der Leistung entsprechend zu erhöhen. Dies dient allein der Wertsicherung.
3. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung erfolgt in der Regel sofort nach der Abnahme in bar. In vorher vereinbarten Ausnahmefällen kann die Bezahlung der erbrachten Leistung oder gelieferten Ware auf Rechnung erfolgen. Die Zahlung der Rechnungen hat sofort nach Rechnungserhalt, ohne Abzug, auf ein von uns benanntes Konto zu erfolgen.
4. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so behalten wir uns vor, einen Mahnbescheid inklusive Mahnkosten 14 Tage nach Rechnungserstellung zu versenden. Bei wiederholter Mahnung treten wir von der Geschäftsbeziehung zurück. Der offene Zahlbetrag, inklusive zusätzlich entstandener Kosten, wird weiterhin eingefordert und ist zu begleichen. Es wird von gesetzlich geregelten Rechtsmitteln Gebrauch gemacht.
V. Gewährleistung und Haftung
1. Garantie und Gewährleistung
Der Auftragnehmer gibt keine Garantie für seine Arbeit, übernimmt jedoch eine Serviceleistung von 2 Tagen (bei der Hufpflege). Der Anspruch muss unverzüglich angemeldet werden. Eine Gewährleistung gilt nur bei mangelhafter Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme. HufHarmonie übernimmt keine Garantie für Trainingserfolge.
2. Haftung
HufHarmonie haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen.
3. Erlöschen der Haftung und Gewährleistung
Die Serviceleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Pferdes in Bezug auf den Huf nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen im Voraus hingewiesen wurde.
4. Mängel- und Schadenmeldung bei der Hufpflege
Mängel sind sofort dem Auftragnehmer zu melden, der die Möglichkeit zur Nachbesserung erhalten muss. Schäden sind unverzüglich zu melden, und der Auftragnehmer sowie die Versicherung müssen die Möglichkeit zur Begutachtung haben.
5. Höhe des Schadensersatzes
Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsumme verlangt werden.
VI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.